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Abteilung für HSK-Kurs Griechische Sprache und Kultur, Zürich im Apfelbaum
Anmeldungen für das Schuljahr
2025 - 2026
Hausordnung
Willkommen!
Der HSK-Kurs für Griechische Sprache und Kultur, im Apfelbaum, Zürich, ist eine der vier Abteilungen, die im Kanton Zürich im Zuständigkeitsbereich und Anerkennung des griechischen Bildungsministeriums und der griechischen Botschaft in Bern durch das Koordinationsbüro für Bildungsangelegenheiten in Brüssel arbeiten. Der Kurs ist vom Kanton Zürich im Rahmen des Programms „HSK - Herkunftssprachlicher Unterricht“ der Bildungsdirektion des Kantons Zürich offiziell anerkannt, auf dessen Grundlage der nationale Lehrplan für die griechische Sprache und Kultur erstellt wurde.
Die Schule wird vom griechischen Staat durch die Abstellung von erfahrenen Primar- und Sekundarschullehrkräften und die kostenlose Bereitstellung von Schulbüchern des griechischen Bildungsministeriums unterstützt. Der Kanton Zürich stellt, wie bei allen offiziellen HSK-Sprach- und Herkunftskulturkursen, kostenlos Unterrichtsräume und die nötige Ausrüstung zur Verfügung.
Verwaltungstechnisch unterstehen die HKS-Kurse für Griechische Sprache und Kultur dem Koordinierungsbüro für Bildung in Brüssel, das für den griechischsprachigen Unterricht in zehn europäischen Ländern zuständig ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen des Betriebs
Der HSK-Kurs für Griechische Sprache und Kultur, im Apfelbaum, Zürich, arbeitet gemäß dem griechischen Gesetz 4415/2016 sowie den Vorschriften des Koordinierungsbüros für Bildung.
Gleichzeitig unterliegt der Betrieb auch der schweizerischen Bildungsgesetzgebung, insbesondere dem Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 und der dazugehörigen Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006.
Abschließend werden die Rolle und die Zuständigkeiten sowohl der Lehrpersonen als auch des Elternbeirats in den entsprechenden Rahmenbedingungen klar geregelt.
Schulbesuch & Anmeldung
Anmeldungen neuer Schülerinnen und Schüler werden je nach Verfügbarkeit von Plätzen in den einzelnen Klassen und in Absprache mit dem Lehrerkollegium geprüft, da die Anzahl der Klassenräume im Schulgebäude, in dem wir untergebracht sind, begrenzt ist.
Die Anmeldungen für das kommende Schuljahr erfolgen üblicherweise im April/Mai des Vorjahres, wobei die Reihenfolge des Eingangs strikt eingehalten wird.
Besuchen Sie die Seite „Anmeldungen“, um Informationen zu den Schulgebühren, den Anmeldebedingungen sowie den Voraussetzungen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern zu erhalten.






